Ein Qualitätssicherungssystem ist laut Großhandels-Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe vorgeschrieben. Ebenso sind wir verpflichtet, die Anforderungen der Leitlinien der Guten Vertriebspraxis gemäß Artikel 67 der Richtlinie 2001/82/EG (GDP) zu erfüllen. Unsere Prozesse und Betriebsabläufe sind strukturiert und unterliegen einer regelmäßigen Überwachung. Dadurch unterstreichen wir unser hohes Qualitätsbewusstsein.
Großhandelserlaubnis
GDP-Zertifikat
"Qualität lebt nicht von Zertifikaten - sondern von ständiger Verbesserung."
Astrid Scholz
Betriebsleitung